Nebentätigkeiten / Kontaktstudium
Der zeitliche Umfang dieser Tätigkeiten darf i.d.R. 6 Unterrichtsstunden oder 8 Zeitstunden nicht überschreiten und die Ausbildung nicht beeinträchtigen. Ein Antrag auf Nebentätigkeit kann erst nach Dienstantritt gestellt werden.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf unserer Homepage im Bereich LiV.