Hessischer Bildungsserver / LAKK Studienseminar für GHRF in Darmstadt

Krankheit

·         Bei Krankheit melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Schule und dem Studienseminar (Mail an die Poststelle) und ggfs. bei Ihrer Modulleitung.   

·         Dauert die Krankheit länger als 3 Tage benötigen Sie ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

·         Die Krankmeldung ist im Original dem Studienseminar umgehend postalisch zuzusenden und bitte vorab als Scan/Foto an die Poststelle.

·         Nach jeder Krankmeldung – per Email an die Poststelle für einen kurzen Zeitraum oder mit Krankmeldungen - müssen Sie sich am ersten Tag nach der Krankheit wieder zum Dienst zurückmelden (formlose Dienstantrittsmeldung per Mail an die Poststelle).

·         Betrifft die Krankmeldung den Zeitraum/Tag Ihrer Zweiten Staatsprüfung benötigen Sie eine Bescheinigung vom Amtsarzt.

 

Krankheit während der Ferienzeit

·         Auch während der Ferienzeit müssen Sie sich krankmelden bzw. Ihren Dienstantritt nach Krankheit (auch wenn er in die Ferienzeit fällt) mitteilen. 

·         Auch in der Ferienzeit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, sobald die Krankheit länger als drei Arbeitstage dauert.

 

Fehlende Krankmeldung oder fehlende Dienstantrittsmeldung

·         Die Verantwortung für das rechtzeitige Einreichen der Unterlagen (Krankmeldung, Dienstantrittsmeldung) liegt bei der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Bei der hohen Anzahl der LiV erfolgt hierzu keine Erinnerung durch das Sekretariat.  

·         Bei einem Versäumnis (fehlende Krankmeldung oder fehlende Dienstantrittsmeldung) droht eine Gehaltskürzung mit entsprechender Missbilligung durch die personalführende Stelle in Kassel wg. Fehlverhaltens im Dienst (unentschuldigtes Fernbleiben).