Krankheit
· Bei Krankheit melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Schule und dem Studienseminar (Mail an die Poststelle) und ggfs. bei Ihrer Modulleitung.
· Dauert die Krankheit länger als 3 Tage benötigen Sie ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
· Die Krankmeldung ist im Original dem Studienseminar umgehend postalisch zuzusenden und bitte vorab als Scan/Foto an die Poststelle.
· Nach jeder Krankmeldung – per Email an die Poststelle für einen kurzen Zeitraum oder mit Krankmeldungen - müssen Sie sich am ersten Tag nach der Krankheit wieder zum Dienst zurückmelden (formlose Dienstantrittsmeldung per Mail an die Poststelle).
· Betrifft die Krankmeldung den Zeitraum/Tag Ihrer Zweiten Staatsprüfung benötigen Sie eine Bescheinigung vom Amtsarzt.
Krankheit während der Ferienzeit
· Auch während der Ferienzeit müssen Sie sich krankmelden bzw. Ihren Dienstantritt nach Krankheit (auch wenn er in die Ferienzeit fällt) mitteilen.
· Auch in der Ferienzeit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, sobald die Krankheit länger als drei Arbeitstage dauert.
Fehlende Krankmeldung oder fehlende Dienstantrittsmeldung
· Die Verantwortung für das rechtzeitige Einreichen der Unterlagen (Krankmeldung, Dienstantrittsmeldung) liegt bei der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Bei der hohen Anzahl der LiV erfolgt hierzu keine Erinnerung durch das Sekretariat.
· Bei einem Versäumnis (fehlende Krankmeldung oder fehlende Dienstantrittsmeldung) droht eine Gehaltskürzung mit entsprechender Missbilligung durch die personalführende Stelle in Kassel wg. Fehlverhaltens im Dienst (unentschuldigtes Fernbleiben).