Ausübung von Nebentätigkeiten
Vor Ausübung einer Nebentätigkeit muss eine schriftliche Genehmigung von der vorgesetzten Dienststelle eingeholt werden. Im Antrag auf Genehmigung müssen Art, Dauer und Umfang der Nebentätigkeit sowie der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden. Das Ende der Ausübung der Nebentätigkeit ist ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
Der Antrag auf Nebentätigkeit ist der Homepage zu entnehmen.